Um logopädische Therapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie vor Therapiebeginn einen
Überweisungsschein!
beim Ersttermin mitzubringen
Nach der Kontaktaufnahme mit uns, gehen Sie bitte zu Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin (Allgemeinmediziner:in oder Fachärzt:in) und lassen Sie sich für sich oder Ihr Kind einen Überweisungsschein zur Logopädie ausstellen.
Auf dem Überweisungsschein sollte folgendes vermerkt sein:
- Ihre Daten bzw. die Daten Ihres Kindes
- die Diagnose (Indikationenkatalog)
- die Therapieart: Logopädie
- die Therapiedauer: 10 mal 60 Minuten
Je nach tatsächlicher Therapiedauer werden, wenn erforderlich, weitere Folge-Überweisungsscheine von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt erforderlich sein.
Diesen Überweisungsschein bringen Sie bitte gleich zur ersten Therapieeinheit mit!
Brauche ich eine Bewilligung?
Die Einholung einer chefärztlichen Bewilligung durch Einreichung des Überweisungsscheines bei der Gesundheitskassa ist derzeit nur noch bei der SVS vor der 2. Therapieeinheit notwendig. Bei den anderen Gesundheitskassen ist die Bewilligungspflicht derzeit ausgesetzt.
Dann kommen Sie zu Ihrem vereinbarten ersten Termin...
und wir
- hören Ihnen gut zu
- nehmen Ihr Anliegen ernst und
- sind bemüht eine therapeutische Beziehung aufzubauen
- um Sie bestmöglich und vertrauensvoll begleiten zu können
Es erfolgt außerdem
- ein ausführliches Anamnesegespräch und
- eine umfassende logopädische Abklärung und/oder
- eine verständliche therapeutische Beratung auf Augenhöhe
Bitte nehmen Sie, wenn möglich, vorhandene Befunde mit.
Danach legen wir gemeinsam die Therapieziele und die Therapietermine fest, die für Sie und/oder Ihren Angehörigen im Alltag relevant und wichtig sind.
Wir sind Wahllogopädinnen
Nach der Therapieeinheit bekommen Sie von uns eine Honorarnote per Mail zugesandt. Nach Eingang des Honorarnotenbetrages auf das Praxiskonto übermitteln wir Ihre Überweisung und die Honorarnote verschlüsselt per Elda an Ihre Gesundheitskassa (WAH-online).
Durch unseren Service erhalten Sie schon ein paar Tage nach Ihrer Einzahlung die Rückerstattung eines Teil der Therapiekosten durch Ihre Gesundheitskassa. Die Refundierungskosten für die Logopädie sind bei Ihrer Gesundheitskassa transparent einzusehen oder zu erfragen.
Die Tarife für logopädische Therapieeinheiten beinhalten direkte und indirekte Leistungen MIT und FÜR die Patientin / den Patienten (Therapievorbereitungen, Therapie, Behandlungen, Auswertungen sprachlicher Testungen, Dokumentation uvm.)
Bei der Tarifgestaltung halten wir uns an die Empfehlung des Berufsverbandes:
Eine Logopädieeinheit (Position LP03 / T3 / Logopädie 60) kosten aktuell EUR 112,-
Die Refundierungen reichen von EUR 61,- bis zu 100% der Therapiekosten falls Sie eine Zusatzversicherung haben.
Terminstornierung
Wie ist ein bereits ausgemachter Therapietermin abzusagen?
Wir reservieren für Sie Ihre verbindlich und persönlich vereinbarte Therapiezeit bei uns in der Praxis. Wir sind auf die logopädische Einheit therapeutisch gut vorbereitet. Wir bitten deswegen darum, dass sie uns so bald wie möglich, aber spätestens 24 Stunden vor Ihrem Termin schriftlich per SMS oder WhatsApp Bescheid geben, wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können!
Ansonsten sind wir aus wirtschaftlichen Gründen verpflichtet, Ihnen die Therapieeinheit zur Gänze zu verrechnen. Mit dem Erhalt eines Therapietermins (telefonisch, SMS oder per Mail) akzeptieren Sie auch unsere Absagebedingungen, welche hier öffentlich dargestellt sind.